Dass die Vorschriften bei unserer Jugendfischerei streng sind, hat seine Gründe.
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Es gibt 60 -80 Jungfischer jede Saison.
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Der Stadtweiher ist bei trockenem Wetter stark belebt, die jungen Fischer werden gern und gelegentlich auch kritisch beobachtet. Auch Ordnung und Anstand ist bei uns ein Fach.
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Es gibt in der Fischerei generell eine strenge Hirarchie. Beispiel: ein Fischer, der einem öffentlichen Patent- oder Pachtgewässer einen Fisch entnimmt, der das Schonmass um einen Milimeter unterschreitet, wird geandet! Von jungen Menschen wird die Bedeutung der Vorschriften gut aufgenommen und die Einhaltung gilt danach als selbstverständlich.
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Wenn sie später an einem anderen Gewässer fischen, kommt ihnen diese Grundhaltung zu Gute.
Schonung und Umgang mit der Kreatur
Eine lange Praxis als Vereins-Aufseher hat gezeigt, wie schwierig dieses Thema bei einigen gestandenen Fischern ist.
Junge Menschen nehmen es aber freudig und als Selbstverständlichkeit auf, sie empfinden wie bei Haustieren. Die Jugendfischerei am Stadtweiher bietet die Möglichkeit zu einem frühen, erfolgreichen Ansatz für diese ethischen Belange.
Das neue Tierschutzgesetz
bestätigt unsere Anstrengungen bei der Ausbildung der jungen Fischer. Tierschutzgesetzgebung 2008
Das frühe Heranführen zum SaNa Brevet steht im gleichen Zusammenhang, dort ist der neue, gesetzliche Tierschutz ein wichtiges Ausbildungs- und Prüfungsthema.
Die Vorschriften werden an den obligatorischen Einführungskursen am Stadtweiher geschult und stehen im Fangbüchlein, welches der Jungfischer stets auf sich tragen muss. Nebst den Einschränkungen bei den Fischerei-Methoden, dem Material und den erlaubten Ködern, ist auch der Umgang mit dem Fisch geregelt.
Der Fisch – ob gross oder klein – muss zügig angelandet werden. Das ist heute mit den modernen Geräten/Schnüren etc. kein Problem und vermidert das Verlustrisiko.
Der „mitzunehmende“ Fisch muss unverzüglich getötet werden. Dabei muss nach den eingeübten, neuen gesetzlichen Vorschriften vorgegangen werden.
Der „frei zu lassende“ (geschonte) Fisch darf nur mit nassen Händen angefasst werden. Das Lösen des Hakens erfolgt nach eingeübten und äusserst schonenden Methoden. Auch das Material, aus dem der Haken hergestellt sein muss, ist vorgeschrieben und dient der Schonung des Fisches zusätzlich.
Bei den Vorschriften, beim Umgang mit den Fischen und beim Verhalten sind wir konsequent: Patent-Entzug für 2, 4 Wochen oder mehr. Dennoch (oder mitunter deshalb) herrscht bei uns ein familiäres Klima mit Einbezug der Eltern. Es gibt Raum und Zeit für soziale und andere Jugendprobleme.
Fangmethoden, Geräte
- Es darf nur mit einer Rute gefischt werden.
- Widerhaken an der Angel sind bei uns verboten. Grund: Verletzungsgefahr.
- Das Material, aus dem die Angeln hergestellt werden, ist vorgeschrieben.
- Anfassen der zurück zu versetzenden Fische nur mit nasser Hand.
Grund: Verletzungsgefahr des für die Fische wichtigen Schleimes mit Krankheitsfolgen.
Resultat: Wir haben bis heute noch keinen einzigen kranken Fisch im Weiher gesehen oder gefangen!
Schonmassnahmen
Für Hecht, Egli und Edelkrebs gelten Schonzeiten (Laichzeit),
für Hecht gilt zusätlich ein Schonmass von 50 cm. Kleinere müssen zurück versetzt werden.
Eine freiwillige Fangzahlbeschränkung gilt für Hechte, Karpfen und Schleien.
Damit werden die Fänge grosser Fische etwas gleichmässiger auf die Fischer verteilt.
Jeder Fisch, der nicht zurückversetzt wird, muss im Fangbüchlein eingetragen werden.
Die Fangstatistik gibt wertvolle Aufschlüsse über Fischpopulation und Bewirtschaftung.
Gesetzliche Grundlagen über die Fischerei im Kanton St. Gallen und in der Schweiz…
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Wasserqualität Stadtweiher Wil
Seit 1977 wird dem Weier nur noch Quellwasser zugeführt. Die gute Wasserqualität, der hohe Sauerstoffgehalt und die reichhaltige Pflanzenwelt erlauben eine umfassende Bewirtschaftung mit verschiedenen Fischarten, wie neuerdings mit Edelkrebs.
Von Frühjahr bis Sommer gibt es Phasen mit getrübtem Wasser, bedingt durch Plankton und Algenblüte. Für’s Auge nicht schön, für die Kleinfische und die Fisch-Nährttiere aber eine wichtige Nahrungsgrundlage. Mehr über Wasserqualität….
Fischen an der Thur
Im Anschluss an die Jugendfischerei am Stadtweiher haben Jugendliche die Möglichkeit, an der Thur zu fischen. 16-18-jährige können ein Jugendpatent für Fr. 200.- pro Saison lösen und damit die ganze Pachtstrecke von 42 km des FVT befischen, wie die Mitglieder des Fischereivereins.
Die wichtigsten Fische sind Bachforellen, Alet und Barben.
Bei Forellen besteht ein Mindestmass und Aeschen geniessen zur Zeit Vollschonung.
Aufseher Guido Bundi ist Vereinsfischer und war viele Jahre auch Aufseher an der Thur.
Die „rauhen“ Fischer werden glüklicherweise immer seltener. Neue Generationen folgen, welche die Fliegenfischerei pflegen oder Zapfenfischerei mit künstlichen Nymphen. Verletzungen sind bei diesen Fangmethoden selten.
Das vorbildliche Widerhakenverbot gilt auch an der Thur. Mehr: Fischereiverein Thur
gb