Übergangslösung

Bisherige Fischer, die vor 2008 in einem Verein während mehr als einem Monat gefischt haben, erhielten bis Ende 2012 die Möglichkeit, einen SaNa Ausweis mit der Bezeichnung „Übergangslösung“ zu beziehen. Sie mussten keine Prüfung absolvieren.
Damit können diese, meist mittlere und ältere Fischer,  in den vereinseigenen Gewässern weiterfischen, die „Übergangslösung“ wird aber mittelfristig nicht in allen Kantonen gültig sein. Auch das Lösen von Tages- und anderen Karten ist nicht in allen Kantonen und nicht an allen Gewässern gewährleistet.
Detaillierte Angaben hier….
Seit 2015 können in der ganzen Schweiz keine „Übergangslösungen“ mehr bezogen werden.
Empfehlung: Wer gerne und schonungsbewusst fischt, besser und erfolgreicher sein möchte, dieses Hobby noch einige Jahre zu pflegen gedenkt und
sich für neue, fängige Methoden interessiert,  soll sich hier für das SaNa Brevet anmelden.
Sekretariat Kant. Fischereiverband SG  Frau C. Högger  071 9315247  sekretariat@sana-ausbildung.ch

 

Wer darf fischen ohne SaNa Ausweis und wo?

Am Boden- Zürich- und Walensee besteht noch das Freiangelrecht.
Vom Ufer aus ist die Fischerei für jedermann mit einer Rute, einer einfachen Angel, mit natürlichem Köder (ausgenommen Köderfisch) und einer mit einem festen Zapfen versehenen Schnur ohne Patent und ohne SaNa Ausweis gestattet.
Diese Möglichkeit wird vornehmlich von Jugendlichen genutzt.
http://www.anjf.sg.ch/home/fischerei/Fischerei_im_Kanton/freiangelfischerei.html

Wer ist verpflichtet, einen SaNa Ausweis zu machen?

  • Alle Neufischer
  • Alle Jugendfischer ab 12 Jahren (für stehende Gewässer ab 10 Jahren), die sich mit obigem Freiangelrecht nicht begnügen.

Wo kann ich im Kanton St. Gallen fischen?

http://www.anjf.sg.ch/home/fischerei/Fischerei_im_Kanton.html